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Aktuelles aus dem Verkehrsrecht
Fahreridentität im Bußgeldverfahren
Ein Vergleich zwischen Foto und persönlich anwesenden Fahrzeugbesitzer
genügt nicht zum Nachweis seiner Fahrereigenschaft, wenn ein Blitzerfoto
von schlechter Qualität ist. Wird an der Eignung eines qualitativ schlechten
Bildes zur Identifikation des Betroffenen gezweifelt, so hat der Tatrichter
zu erörtern, warum ihm die Identifizierung gleichwohl möglich erscheint.
Sofern "Indizien für eine Überlassung des Fahrzeuges an Dritte"
fehlen, erlaubt dies für sich genommen keine ausreichend zuverlässigen
Rückschlüsse darauf, dass der Fahrzeugbesitzer auch Fahrzeugführer
war.