banner1

Mandadeninformation

Mandanteninformation

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung

Stoßen ein vorausfahrendes und ein nachfahrendes Fahrzeug beim Rechtsüberholen des Nachfahrers auf der Gabelung einer Autobahnabfahrt zusammen, kommt eine hälftige Haftung beider Beteiligten für den Unfallschaden in Betracht, wenn der Vorausfahrer seiner Rückschaupflicht nicht genügt und der Nachfahrer verkehrswidrig rechts zu überholen versucht hat. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm am 3.6.2016 entschieden.

Im entschiedenen Fall befuhr eine Autofahrerin mit ihrem PKW eine Autobahnabfahrt, die sich im weiteren Straßenverlauf ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen gabelt. Im Bereich der Gabelung kam es zur streifenden Kollision zwischen ihrem Fahrzeug und einem anderen PKW. Der Unfall ereignete sich, weil der Fahrer des zweiten PKW zur rechtsseitigen Vorbeifahrt am Fahrzeug der Fahrerin in den rechten Schenkel der Gabelung angesetzt hatte, und die Frau ebenfalls diesen Schenkel der Gabelung ansteuerte.

Der Unfall war, so die OLG-Richter, von beiden Fahrzeugführern mitverschuldet worden, dies rechtfertigte eine 50 %-ige Haftungsquote.

Zurück